FAQ – Fragen und einige Antworten

AGBs: AGB

Anfahrt: Die Anschrift lautet: Am Audeamm 2, 34121 Kassel. GoogleMap, Apple-Karten, What3Words: ///tänzer.wolken.bewohnte, Anfahrt bitte möglichst mit Fahrrad (!) oder öffentl. Verkehrsmitteln. Bei Anfahrt mit PKW gibt es Parkplätze  am Theaterparkplatz und in der Tiefgarage Friedrichsplatz. 

Band-Bewerbungen: Bewerbungen bitte an info@zeltkultur-kassel.de

Corona: Die von Euch gekauften Gutscheine werden für die Saison 2022 ihre Gültigkeit behalten, oder können entsprechend des Gutschein-statt-Erstattung-Gesetzes der Bundesregierung auch erstattet werden, — falls diese Lösung persönlich unzumutbar sein sollte. Neu haben wir aus der Krise heraus die Kulturzelt-Zwischenpiel-Konzertreihe kreiert – in der Corona-Krise mit angepasstem Hygienekonzept: klein – fein – und mit #Abstand. Die Zwischenspiel-Reihe wird fortgesetzt werden. 2022 spielen wir wieder im Zelt. Mit einer Lüftungsanlage, die bei Bedarf die Luft alle 7 Minuten austauschen kann und die verbrauchte Luft, – ob mit oder ohne Aerosole ,nach oben ableitet. 

Garderobe: Gibt es KEINE! Koffer und sperrige Gegenstände sind Tabu. Mit hineingenommen werden dürfen nur kleine, flache Rucksäcke.

Gutscheine: Gutscheine verlieren Ihren Wert/Gültigkeit  erst 3 Jahre nach dem Kauf, können also auch in einer anderen Saison zum Kauf von Tickets genutzt werden.

Helfen: Bewerbungen bitte an info@zeltkultur-kassel.de

Hygienekonzept: wird ständig angepasst

Kinder & Jugendliche: Es gibt spezielle Kindervorstellungen,  (empfohlen ab ca. 5 Jahren). Alle Kinder benötigen eine eigene Eintrittskarte … na gut,-  Säuglinge bei Kinderkonzerten nicht. Bei den nicht Kinder-Konzerten bitte aber kleine Kinder eher zu Hause lassen. Denkt an Hörschutz !
Kinder unter 6 Jahre: Lasst Babys & Kinder unter 6 Jahren bei nicht extra ausgewiesenen Veranstaltungen bitte zu Hause! Das Ist einfach zu laut.  
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahre:  Nur mit Papa / Mama oder Erziehungsbeauftragte mit  „Muttizettel“. Denkt an Hörschutz !
Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren:  Mit Erlaubnis (Muttizettel auch ohne Erziehungsbeauftragten)
Die Teilnahme von Jugendlichen an den Konzerten wird aufgrund des Personensorgerechts von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Detaillierte Vorgaben werden gesetzlich nicht getroffen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt an Konzerten. Um einen Verweis vom Konzertgelände durch die Veranstalter vorzubeugen, haben Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mitzuführen. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person, also üblicherweise der Eltern, vorzuzeigen. Es gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Ggf. werden angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt

Spendenkonto : IBAN: DE77 5205 0353 0002 2028 80 die Kulturzelt gGmbH ist gemeinnützig. Spenden können steuerlich abgesetzt werden. Auf gehts:
Überweisungszweck: „Spende“

„Schwer in Ordnung“: Schwerbehinderte mit einem „B“ im Ausweis können eine Begleitperson unentgeltlich mit in das Konzert hineinnehmen. Rollstuhlfahrer sollten sich vor Kartenkauf direkt bei uns melden, da die zugelassene Anzahl an Rollstühlen aus Sicherheitsgründen begrenzt ist. Am Auedamm werden einige wenige Behindertenparkplätze ausgewiesen.

Ticketgültigkeit: Wesentlicher Bestandteil des Tickets ist der aufgedruckte QR-Code. Dieser maschinenlesbare Code ist nur einmal pro Veranstaltung gültig und verliert seine Gültigkeit durch das Einscannen am Einlass. Wer zuerst das Ticket (gedruckt oder vom Handy) scannen lässt, erhält Eintritt. Der/die Ticketkäufer/in muss selber sicherstellen, dass das-Ticket vor Missbrauch, z.B. widerrechtliches Kopieren, Verändern oder Ausdrucken durch Unberechtigte, geschützt ist. Durch das Veröffentlichen / Fotografieren / Posten des QR-Codes könnten sich Dritte mit diesem QR-Code Zutritt verschaffen und der QR-Code wird ungültig. 

verbotene Gegenstände: unter AGB, in aller Kürze: wie beim Flughafen, + rechtsradikale Zeichen und alles was gefährlich sein könnte. Z.B. Stockschirme! Koffer und sperrige Gegenstände sind Tabu. Mit hineingenommen werden dürfen nur kleine, flache Rucksäcke. Vor Ort gekaufte Getränke dürfen mit in das Zelt genommen werden, aber keine Speisen und keine selbst mitgebrachten Getränke. Rauchen im Zelt ist, – wenig überraschend, strikt untersagt.

Vorverkaufsstellen: Es gibt es dann wieder die wunderschönen Hardtickets in unserem Webshop (powered by Tickettoaster), Hardtickets bei gestochen-scharf, Print-Tickets bei  Stadtmarketing Baunatal, KULTURpunktFanpoint24, der Tourist Information Kassel, und der Tourist-Information Göttingen

Zwischenspiel-Konzerte: An anderen Spielstätten gibt es andere Regeln. Im Ballhaus dürfen keine Getränke mit hineingenommen werden, es muss Abstand zu den Antiquitäten und bemalten Wanden einegehalten werden und es dürfen keine Regenschirme u.ä mit den den zauberhaft restaurieren Saal. Diverse weitere Regeln findet ihr im Hygienekonzept — immer angepasst an die jeweilige Situation. Wir bitten um Verständnis!

Stand 02.05.2022